Schadstoffe in Holzständerhäusern

Ab ca. 1950 - 1989 war es in den Landesbauordnungen der Länder geregelt, dass zur Vermeidung von Holz zerstörenden Pilzen, Schimmelpilzen und tierischen Holzzerstörern die tragenden und aussteifenden Bauteile von Holzständerhäusern mit Holzschutzmitteln behandelt werden mussten.

Seit dem 01.01.1990 ist der Einsatz und das Inverkehrbringen von Pentachlorphenol (PCP) verboten.

Viele Besitzer solcher belasteter Eigenheime und auch gewerblicher Objekte beklagen heute unangenehme und unangemessene Geruchsbelastungen in diesen Häusern, die verstärkt durch Chloranisole entstehen. Chloranisole sind Abbauprodukte von Pentachlorphenol und werden sogar in der Fachliteratur als mögliche soziale negative Komponente beschrieben, da die Kleidung der Bewohner diese üblen Gerüche annimmt und diese Geruchsbelastung nachhaltig andauert.

Aufgrund der mögllichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekommen wir immer wieder Anfragen von Eigentümern. Das hat uns dazu veranlasst einen Film zu diesem Thema zu drehen.