Blower-Door
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die DIN 4108-7 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geben bei neu zu errichtenden Gebäuden eine luftdichte Gebäudehülle als Soll-Zustand an und beschreiben deren Eigenschaften. Weitere Forderungen werden in diversen Föderprogrammen auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau diesbezüglich als Grundlage formuliert.
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Die so notwendige Luftdichtheitsprüfung eines Gebäudes wird von uns mit Hilfe des abgebildeten Blow-Test - Messgerätes durchgeführt. Dabei darf der gemessene Volumenstrom bei einer innen und außen gemessen Druckdifferenz von 50 Pascal, bei Wohnräumen ohne raumlufttechnische Anlagen, bezogen auf das Raumluftvolumen 3h-1 nicht überschritten werden. Bei Räumen mit raumlufttechnischen Anlagen liegt das zulässige Raumluftvolumen bei 1,5h-1 .
Darüber hinaus ist es möglich bei Feuchtigkeitsschäden Leckagen in der Gebäudehülle Ihres Bauwerks mit Hilfe des Blow-Test Messgerätes zu lokalisieren und die Schadensursache zu bestimmen.
Anfragen zur Terminvereinbarung richten Sie bitte an:
MAASJOST Sachverständigen GmbH & Co. KG
Wir sind personenzertifizierte Sachverständige
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012
Fachgebiete: Schäden an Gebäuden, Feuchte- und Schimmelpilzschäden, Bauwerksabdichtung, Asbestsanierung, Schadstoffkataster
Bruchwiese 17, 57078 Siegen
Telefon SI 0271/3869118 Köln 0221/17043048
Mobil 0170/7510091
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![EU-Zertifiziert für Schäden an Gebäuden TG Feuchte- und Schimmelpilzschäden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024](/images/SVG_Logo_neu_%20fuer%20die%20WEB%20Seite%20vrobereitet.jpg) |
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